Fragen und Antworten zu Ablauf und Dauer einer logopädischen Behandlung

 

Erfahren Sie in dem Artikel:

  • Wie lange eine Behandlung dauert.
  • Wie lange eine Verordnung gültig ist.
  • Ob Sie eine Behandlung auch abbrechen dürfen.
  • Ob Sie auch ohne Verordnung vom Arzt eine Behandlung in Anspruch nehmen können.
Praxis Claudia Hartwig in Chemnitz für Atmung, Sprache und Stimme. Praxisraum 2 - Therapie

👉 Wie lange dauert eine logopädische Behandlungseinheit?

Eine Behandlungseinheit in Einzeltherapie dauert 30, 45 oder 60 Minuten. Bei einer verordneten Gruppentherapie 45 oder 90 Minuten.

Die Dauer der Behandlung wird im Idealfall in Abhängigkeit von Diagnose und Belastbarkeit des Patienten festgesetzt. Doppelbehandlungen sind ebenso möglich.

Was gehört alles zur Behandlungszeit?
Alle Maßnahmen wie Anamnese, Behandlung, Diagnostik, Beratung und Information, Anleitung, Gespräche, Veranlassung weiterführender medizinischer Maßnahmen, Einbeziehen des sozialen Umfeldes in die Therapie u.a. sind auch der Behandlungszeit zugeordnet.

👉 Wie viele Behandlungen sind erforderlich?

Über die Menge der nötigen Therapieeinheiten entscheidet:

  • der Grad der Schädigung,
  • die individuelle Regenerationsfähigkeit des Patienten,
  • seine Therapiebereitschaft
  • und nicht zuletzt die Motivation der Patienten.

Eine allgemeine Orientierung liefert der Heilmittelkatalog („orientierte Behandlungsmenge“).

Hier auch noch einige Beispiele aus meiner Berufspraxis:

  • Leichte Krankheitsverläufe, z.B. Schluckmuster-Korrekturen bei kieferorthopädischer
    Behandlung- ca. 20 Therapieeinheiten.
  • Mittlere Krankheitsverläufe, z.B.. Lähmungen der Stimmlippen- ca. 40 Behandlungen.
  • Chronische Verläufe, z.B. nach einem Schlaganfall, oder komplexe Störungen im Rahmen des Spracherwerbs und der Kommunikation erfordern meist eine Langzeitbehandlung.

„Mein Arzt sagt, dass nur eine Verordnung pro Quartal ausgestellt werden darf.“

Immer wieder kommen Patienten mit dieser oder einer ähnlichen Aussage zu mir. Aber das entspricht NICHT der gültigen Heilmittelrichtlinie.

Seit 2021 werden alle Heilmittelbehandlungen für einen Patienten (von ein und demselben Arzt) unter dem Begriff „Verordnungsfall“ zusammengefasst. Für jeden Verordnungsfall gibt es zwar eine sogenannte „orientierte Behandlungsmenge“.  Reicht diese für das angestrebte Therapieziel im Einzelfall nicht aus, kann (und darf) der Arzt weitere Verordnungen ausstellen. Und zwar ohne gesonderte Begründung.

Alle Regelungen dazu stehen in den aktuell gültigen Heilmittelrichtlinien und im Heilmittelkatalog.

Gern berate ich meine Patienten zu diesem Thema.

 

👉 Ich habe eine Verordnung von meinem Arzt erhalten. Wie lange ist meine Verordnung gültig?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Die Behandlung wurde noch nicht aufgenommen.
Die Behandlung ist mit Ausstellung innerhalb von 28 Tagen aufzunehmen. Danach verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit. Ist auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf angegeben, verringert sich diese Frist auf 14 Tage.

2. Die Behandlung wurde bereits aufgenommen:
Hierbei ist zu unterscheiden:

  • Zum Einen die Gesamtgültigkeitsdauer der Verordnung, d.h. der Zeitraum in dem die Verordnung abzuarbeiten ist.
  • Und zum Anderen, die Gültigkeit im Falle einer Behandlungsunterbrechung.

Je nach Verordnungsmenge ist eine Verordnung innerhalb von 7 bzw. 9 Monaten abzuarbeiten. 

Unterbrechung der Behandlung

Kommt es zu einer Unterbrechung innerhalb dieser Frist, die länger als 14 Tage andauert, verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit, auch wenn die Gesamtgültigkeitsdauer noch nicht ausgeschöpft ist.

Ausnahme:
Es handelt sich um eine begründete Unterbrechung. Dann darf die Behandlung auch über die 14-Tage-Pause hinaus fortgesetzt werden.

Als begründete Unterbrechungen gelten Krankheit, Ferien und therapeutisch indizierte Pausen. Hierzu zählen auch Unterbrechungen auf Grund von Reha/Kur usw.

Alle Regelungen können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen oder den vollständigen Gesetzestext in den aktuell gültigen Heilmittelrichtlinien und im Heilmittelkatalog nachlesen.

Muster
Heilmittelverordnung vom Zahnarzt

Muster einer Heilmittelverordnung  für Logopädie vom Zahnarzt

Muster
Heilmittelverordnung vom Haus- oder Facharzt

Muster einer Heilmittelverordnung für eine  Stimm-, Sprach-, Sprech,- Schlucktherapie

👉 Ich habe eine Behandlung in der SSSST begonnen und möchte die laufende Verordnung abbrechen. Darf ich das?

Ein Therapieabbruch ist grundsätzlich und jederzeit möglich.
Aber nicht ratsam.

Die GKV muss von Gesetzes wegen über den Abbruch der Therapie und dessen Gründe informiert werden. Eine entsprechende Meldung geht ebenso an den verordnenden Arzt. 

Verordnungsabbrüche, die nicht therapeutisch indiziert sind, sondern hervorgerufen durch mangelnde persönliche Motivation, Unzuverlässigkeit, fehlende Kooperation, unentschuldigtem Nichterscheinen usw., können daher dazu führen, daß sie zukünftig keine Verordnungen mehr erhalten.

Sprechen Sie mit mir, wenn Sie Probleme sehen.
Wir finden eine Lösung.

👉 Ich habe/bekomme keine Verordnung vom Arzt. Kann ich Ihre Leistungen auch OHNE Rezept in Anspruch nehmen?

Ja. Alle angebotenen Leistungen können Sie auch präventiv/regenerativ als Privatzahler in Anspruch nehmen.

Wir stimmen die Behandlung ganz individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ab. Bitte sprechen Sie mich dazu einfach an.

Hier mal drei Beispiele, wo eine Privatleistung Sinn ergibt.

Beispiel 1:
Ihr Kind hat Deutsch als Zweitsprache. Dann ist es immer schwierig, mit dem Deutschüben zu Hause. Ich biete einen „Sprachkurs“ auch auf Privatzahlerebene an. Ihr Kind verbringt begleitend zum Kindergarten- oder Schulalltag mit mir als Muttersprachlerin Zeit und lernt auf spielerische Weise deutsch. Je nach Persönlichkeit kann der Kurs in der Gruppe oder auch als Einzelstunde stattfinden. …zum Angebot Sprachkurs

Beispiel 2:
Sie sind in einem sprechintensiven Beruf tätig. Sie haben nicht die rechte Lust auf Sprech-/ Stimmerziehung im herkömmlichen Sinne.

Ich nehme mir dann Zeit für Sie und biete Ihnen eine entspannende Kombi, bei der Sie sowohl etwas für eine physiologisch angepasste Stimmgebung aber auch etwas zur allgemeinen Regeneration/Entspannung tun können. Je nach
Bedürfnislage biete ich die Einheiten an Land oder im Wasser an.

Beispiel 3:
Sie sind Therapeutin, erlernen einen Sprechberuf oder möchten gerne einfach etwas über die Arbeitsweise „Schalffhorst-Andersen“ erfahren. Ich nehme Sie mit auf eine Reise durch die 5 Regenerationswege.

Bitte nehmen Sie gerne Kontakt auf:
> Tel. 0177 – 400 37 53
> E-Mail

Wir sprechen über Ihre Wünsche, Vorstellungen und Möglichkeiten.